AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 I. ANWENDUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung dieser Webseite, der mobilen CineMotion-App sowie die Anmietung von Kinosälen bei der K-Motion GmbH & Co. KG, Brauhausstraße 15a, 22041 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „K-Motion“).

(2) Maßgebend ist die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf dieser Webseite eingesehen und ausgedruckt werden können. Anderslautende Geschäftsbedingungen erlangen keine Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

II. NUTZUNG DER WEBSEITE UND CINEMOTION-APP

Auf der von der K-Motion betriebenen Webseite www.cinemotion-kino.de (nachfolgend „Webseite“) sowie in der mobilen CineMotion-App (nachfolgend ,,App‘‘) kann der Nutzer die Kinoseiten der jeweiligen Städte, in denen K-Motion ein Kino betreibt, aufrufen, sich über die angebotenen Filmveranstaltungen, das Kino und weitere Services informieren und Kontakt mit der K-Motion aufnehmen. Darüber hinaus kann der Nutzer durch Weiterleitung auf Drittanbieter-Webseiten von Dritten Tickets, Gutscheine und Snack-Menüs erwerben.

 

1. VERTRAGSSCHLUSS

(1) Ein Vertrag zur Buchung von Tickets, der Bestellung von Snack-Menüs sowie zu dem Erwerb von Gutscheinen kommt mit dem jeweils ausgewiesenen Drittanbieter zustande, dessen AGB im jeweiligen Fall Anwendung finden.

(2) Darüber hinaus bietet die K-Motion Unternehmern im Sinne des § 14 BGB die Möglichkeit, ein Angebot für den Erwerb von Gutscheinen mittels eines Kontaktformulars anzufragen.

 

2. NUTZUNGSUMFANG

(1) Bei der Nutzung der Webseite sowie der App muss der Nutzer die hierfür geltenden Nutzungsbedingungen, die geltenden Gesetze und die Bedingungen Dritter einhalten, mit denen die K-Motion im Rahmen der Bereitstellung der Leistungen und des Betriebs der Webseite kooperiert.
(2) Die Angebote der Dritten werden dem Nutzer entweder auf der Webseite oder der App angezeigt, auf der die Webseite des Dritten durch iframes eingebunden ist, oder auf der Webseite des Dritten, auf die er weitergeleitet wird.
(3) Der Drittanbieter weist den Kunden in dem jeweiligen Angebot auf seine Vertragsbedingungen für das Vertragsverhältnis zum Nutzer und für die Leistungen hin. Diese sind den jeweiligen Angeboten beigefügt bzw. über diese abrufbar. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, diese Bedingungen zu erfüllen und einzuhalten.

 

3. VERGÜTUNG, PREISGESTALTUNG UND ZAHLUNGSABWICKLUNG

(1) Die Preise sowie die möglichen Zahlungsmethoden legt der jeweilige Drittanbieter fest. Die Zahlung tätigt der Nutzer direkt an den Drittanbieter. K-Motion vermittelt keine Zahlungen.
(2) Widerrufsrechte und etwaige Möglichkeiten der Stornierung für die erhaltenen Leistungen richten sich nach den Bedingungen des Vertragspartners. Sollte der Nutzer gegen den Drittanbieter einen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Geldes haben, werden Rückzahlungen durch den Drittanbieter, ohne Beteiligung der K-Motion, abgewickelt. 

 

4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSCHLUSS

Die K-Motion übernimmt keine Gewährleistung oder Garantien für die von den Dritten angebotenen und/oder erbrachten Leistungen.

 

III. MIETEN VON KINOSÄLEN

1. VERTRAGSSCHLUSS

(1) K-Motion stellt dem Kunden über die Webseite einen Buchungsprozess für das Mieten von Kinosälen für Ihn sowie ihm zugehörige Besucher (nachfolgend ,,Besucher‘‘) zur Verfügung.

(2) Der Kunde kann fehlerhafte Eingaben korrigieren, indem er die Rubrik (z. B.„Termin“. „Programm“), in welcher die fehlerhafte Eingabe gemacht wurde, über die durch die Webseite bereitgestellte Navigationsstruktur erneut aufruft und entsprechende Änderungen an den gemachten Eingaben vornimmt.

(3) Die Bereitstellung dieses Buchungsprozesses stellt kein bindendes Angebot von K-Motion auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags (kurz auch „Angebot“) abzugeben.

(4) Durch das Absenden eines Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Vertrags nach Maßgabe der im Buchungsprozess getätigten Angaben ab. Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sind.

(5) K-Motion bestätigt den Eingang des Angebots durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese dient lediglich der Information des Kunden über den Eingang des Angebots und stellt nicht die Annahme des Angebots durch K-Motion dar.

(6) K-Motion wird das Angebot prüfen und den Kunden über die Annahme bzw. Ablehnung des Angebots innerhalb angemessener Frist (üblicherweise 2 Werktage) informieren. Sofern im Rahmen der Angebotsprüfung eine Klärung der Aufführungsrechte mit einem Filmverleiher erforderlich ist, verlängert sich die Frist um die für die Klärung der Aufführungsrechte erforderlichen Zeit.

(7) Die Erklärung der Annahme des Angebots bedarf einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der K-Motion in Textform und steht im alleinigen Ermessen der K-Motion. In der Annahmeerklärung wird der Vertragstext wiedergegeben.

(8) Soweit eine Durchführung nach Maßgabe der im Buchungsprozess getätigten Angaben nicht möglich ist, behält sich die K-Motion das Recht vor, dem Kunden ein alternatives Angebot über den Abschluss eines Vertrags zu unterbreiten. Die Erklärung der Annahme dieses Angebots bedarf der Annahme mittels einer ausdrücklichen Annahmeerklärung in Textform (z. B. E-Mail) durch den Kunden.

 

2. LEISTUNGSUMFANG

(1) K-Motion verpflichtet sich durch den Abschluss eines Vertrags zur Bereitstellung eines Kinosaals und – soweit vereinbart – zur Erbringung weiterer Zusatzleistungen nach näherer Maßgabe der im individuellen Vertrag getroffenen Vereinbarungen.

(2) K-Motion behält sich aufgrund betrieblicher Erfordernisse geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten vor. K-Motion ist zudem aufgrund betrieblicher Erfordernisse zur Änderung des Kinosaals berechtigt, soweit der geänderte Kinosaal in der Gesamtschau vergleichbare Eigenschaften aufweist.

(3) Soweit der Kunde einen Film aus der Rubrik Aktuelles KinoprogrammWunschfilm, oder Special auswählt, umfassen die vertraglichen Verpflichtungen der K-Motion die Einholung der für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Aufführungsrechte.

 

3. STORNIERUNG UND ÄNDERUNGEN

(1) Bei der vertragsgegenständlichen individuellen Nutzung von Kinosälen zum Zwecke der Filmvorführung nebst ergänzende Leistungen handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht hinsichtlich der Willenserklärung des Kunden auf den Abschluss eines Vertrags besteht.

(2) Der Kunde ist aber nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 4.2 und 4.3 aufgrund eines von der K-Motion gewährten vertraglichen Widerrufsrechts berechtigt, den Vertrag mittels Erklärung in Textform ohne Angabe von Gründen bis zu 8 Tage vor dem Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungen zu widerrufen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist K-Motion nicht zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen verpflichtet.

(3) Soweit der Widerruf der K-Motion mindestens 14 Tage vor dem Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung zugeht, entfällt der Vergütungsanspruch der K-Motion. Soweit der Kunde die Vergütung bereits bezahlt hat, wird K-Motion diese an den Kunden innerhalb angemessener Frist zurückzahlen.

(4) Soweit der Widerruf der K-Motion zwischen dem 13. und dem 8. Tage vor dem Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung zugeht, reduziert sich der Vergütungsanspruch der K-Motion auf 30% der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung. Soweit der Kunde die ursprünglich geschuldete Vergütung bereits bezahlt hat, wird K-Motion den Differenzbetrag zwischen der ursprünglich geschuldeten Vergütung und der reduzierten Vergütung an den Kunden innerhalb angemessener Frist zurückzahlen.

(5) Soweit der Kunde eine Bestellung für eine Schule tätigt, ist er bis zum Beginn der Leistungserbringung einmalig berechtigt, die Anzahl der Besucher einschließlich damit korrespondierender Zusatzleistungen (z. B. Snacks, Getränke) um bis zu 20% zu reduzieren. In diesem Fall reduziert sich die geschuldete Vergütung entsprechend. Soweit der Kunde die ursprünglich geschuldete Vergütung bereits bezahlt hat, wird K-Motion den Differenzbetrag an den Kunden innerhalb angemessener Frist zurückzahlen.

(6) Der Kunde kann gegenüber K-Motion den Wunsch äußern, weitere Teilnehmer zuzulassen. Soweit die K-Motion diesem Wunsch entspricht – wozu die K- Motion berechtigt aber nicht verpflichtet ist – erhöht sich die geschuldete Vergütung um die zusätzlichen Teilnehmer entsprechend.

 

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde ist zur Benennung eines volljährigen Besuchers als Ansprechpartner verpflichtet, welcher K-Motion für die gesamte Zeit der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung als Ansprechpartner in der Kinofiliale zur Verfügung steht.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorgaben des Jugendschutzes einschließlich der FSK-Kennzeichnung und der filmbezogenen Altersfreigaben einzuhalten. Der Kunde wird insbesondere auf Aufforderung des Kinopersonals durch Vorlage geeigneter gültiger Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) einen Altersnachweis der Besucher erbringen. Der Anspruch auf Zutritt zu dem Kinosaal entfällt, soweit der Kunde nicht den Nachweis erbringen kann, dass ein Besucher das Mindestalter, für das der jeweilige Film von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben ist, erfüllt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, einen Dritten zur Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen zu benennen, soweit dieser die entsprechenden Voraussetzungen nach Maßgabe dieser AGB erfüllt. Etwaige Preisdifferenzen (z. B. bei Benennung eines volljährigen Dritten an Stelle eines Besuchers mit ermäßigtem Preis) sind in diesem Fall von dem Kunden zu erstatten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dass er sowie die Besucher die Hausordnung der K-Motion (abrufbar unter https://berlin.cinemotion-kino.de/hausordnung/) einhalten.

 

5. BESONDERE PFLICHTEN DES EIGENER FILM-KUNDEN (INSBESONDERE GARANTIE- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNGEN BZGL. RECHTE DRITTER)

(1) Soweit der Vertrag auf die Vorführung eines Filmes aus der Rubrik Eigener Film gerichtet ist,

 

a) ist der Kunde zur Einholung der erforderlichen geistigen Eigentumsrechte (z. B. Urheberrechte) sowie zur Einhaltung sonstiger Rechte Dritter (z. B. allgemeine Persönlichkeitsrechte) verpflichtet.

b) garantiert der Kunde über die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Schutzrechte (insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte) zu verfügen und keine Rechte Dritter (z. B. allgemeine Persönlichkeitsrechte) zu verletzten.

c) ist der Kunde verpflichtet, die K-Motion von sämtlichen Ansprüchen, Verpflichtungen, Schäden, Vertragsstrafen, Verlusten, Aufwendungen und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, unverzüglich freizustellen, die auf einer dem Kunden zurechenbarer Verletzung von Schutzrechten oder von sonstigen Rechten Dritter (z. B. des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) beruhen.

 

(2) Die Verpflichtungen der vorstehenden Ziffern 5 (1) a – c finden keine Anwendung, soweit die Garantie- und Freistellungsverpflichtung auf einer Handlung oder einem Ereignis beruhte, die bzw. das durch höhere Gewalt verursacht wurde oder die bzw. das die K-Motion zu vertreten hat. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dem Kunden das Unterlassen der Handlung oder die Verhinderung des Eintritts des Ereignisses, auf der bzw. dem die Freistellungsverpflichtung beruhte, unmöglich ist.

(3) Der Kunde ist – soweit der Vertrag auf die Vorführung eines Filmes aus der Rubrik Eigener Film gerichtet ist – verpflichtet, sicherzustellen, dass die Vorführung des von ihm ausgewählten Films

 

a) nicht rechtswidrig gegen strafrechtliche Normen verstößt (z. B. Volksverhetzung; Beleidigung; Verleumdung; üble Nachrede; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Gewaltdarstellung; Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen; Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen; Nötigung; Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke)

b) nicht in sonstiger Weise beleidigend, diffamierend, pornografisch, hasserfüllt, rassistisch, bedrohlich oder obszön sind.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Eigenen Film nach vorheriger Aufforderung der K-Motion zur Prüfung auf Vereinbarkeit mit den vorstehenden Grundsätzen vorzulegen.

(5) Die K-Motion ist nicht zur Vorführung eines Eigenen Films, welcher gegen die vorstehenden Grundsätze verstößt, verpflichtet. Die K-Motion ist berechtigt, eine bereits begonnene Vorführung eines Eigenen Films, welcher gegen die vorstehenden Grundsätze verstößt, abzubrechen. Soweit die K-Motion eine Vorführung eines Eigenen Films ablehnt oder abbricht, ist der Kunde berechtigt, einen alternativen Eigenen Film, welcher die vorstehenden Grundsätze beachtet, bereitzustellen.

 

6. VERGÜTUNG

(1) Die Höhe der geschuldeten Vergütung bestimmt sich nach Maßgabe des gemäß Ziffer III.1. geschlossenen Vertrags. Die Vergütung ist in der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Kinofiliale oder mittels Überweisung auf das in der Auftragsannahme angegebene Bankkonto zu bezahlen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung bis spätestens 7 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung vollständig an K-Motion zu bezahlen. Hiervon abweichend ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung bis zum Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen, soweit die Bestellung für eine Schule erfolgt.

(3) Alle Preise auf der Webseite werden einschließlich Umsatzsteuer angezeigt.

 

7. HÖHERE GEWALT

Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe in eigenen oder dritten Betrieben, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Unruhen, staatliche oder behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die einer Partei ihre Leistungs- oder Pflichterfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihrer betroffenen Leistungspflicht und Obliegenheit. Die Parteien werden sich über den Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich unterrichten und, soweit erforderlich, die Verpflichtungen während der Dauer solcher Ereignisse den veränderten Verhältnissen anpassen.

 

 IV. HAFTUNG

(1) Die K-Motion haftet nur für Schäden, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von K-Motion, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

(3) Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

V. DATENSCHUTZ

In Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten verweist die K-Motion auf die Datenschutzerklärung, die auf der Website unter https://cinemotion-kino.de/rechtliches/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.

 

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 (2) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Im Verkehr mit Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechtes sowie öffentlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

 (3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.Die K-Motion ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von K-Motion ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich, es sei denn, die Forderung steht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu einer Forderung von K-Motion.

 

 Stand: Mai 2025

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